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Im Blickpunkt
Am 1. Juli 2006 änderte das slowenische Patentamt die amtlichen Gebühren.

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Info...

Serbia
Capital: Belgrade
Geographic coordinates:
44° 48' N 20° 28' E
Population: 9,778,771
Area: 88,361 sq km
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Serbien

JAHRESGEBÜHREN FÜR PATENTE
Eine Vollmacht ist für die Einzahlung von Jahresgebühren erforderlich.

WARENZEICHEN

Eine Vollmacht ist für die Erneuerung von Warenzeichen erforderlich.
Erneuerungsgebühren sind alle 10 Jahe zu bezahlen, beginnend vom Datum der Einreichung der Warenzeichenanmeldung. Die Erneuerungsgebühren für die ersten 10 Jahre sind anlässlich der Anerkennung des Warenzeichens zu entrichten:
Erneuerungsgebühren für Warenzeichen können frühestens sechs Monate vor Fälligkeit einbezahlt werden.
Nachträgliche Einzahlung: 6 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 50%.


MODELLE

Eine Vollmacht ist für die Einzahlung von Jahresgebühren für Modelle erforderlich.
Modelle geniessen 25 Jahre Schutz, gerechnet ab Einreichung der Anmeldung.
Die Gebühren für das 1. bis 5. Jahr sind anlässlich der Anerkennung des Modells zu entrichten, während die nachfolgenden Jahresgebühren jährlich zu bezahlen sind.
Der Name des Erfinders muss bei jeder Jahresgebühreneinzahlung angegeben werden.
Jahresgebühren für Modelle können frühestens drei Monate vor Fälligkeit einbezahlt werden.
Nachträgliche Einzahlung: 6 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 50%.

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