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| JAHRESGEBÜHREN FÜR PATENTE |
Eine Vollmacht ist nur für die Einzahlung von Jahresgebühren erforderlich.
Patentjahresgebühren müssen nicht bezahlt werden bevor ein Patent anerkannt wird. Bei Anerkennung des Patentes erteilt das mazedonische Patentamt die Aufforderung, die Patentjahresgebühren rückwirkend zu entrichten.
Für PCT-Anmeldungen, deren nationale Phase in Mazedonien eingeleitet wurde, ist das Anmeldedatum der PCT-Anmeldung ausschlaggebend und die Jahresgebühren werden ab diesem Datum kalkuliert, sind jedoch ab Einreichung der Anmeldung beim mazedonischen Patentamt zu bezahlen.
Für europäische Patente, die auf Mazedonien erstreckt wurden, sind Jahresgebühren an das serbische Patentamt zu bezahlen, sobald der Beschluss über die Anerkennung des europäischen Patentes veröffentlicht ist.
Patente geniessen 20 Jahre Schutz, gerechnet ab Einreichung der Anmeldung.
Ein Patent kann auf weitere 5 Jahre verlängert werden, sofern das slowenische Patentamt auf Antrag hin ein Zusatzschutzzertifikat erteilt hat.
Nachträgliche Einzahlung: 9 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 25% für die erste 3 Monate und um 100% für die anschliessenden 6 Monate.
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| WARENZEICHEN |
Eine Vollmacht ist für die Erneuerung von Warenzeichen erforderlich.
Erneuerungsgebühren sind alle 10 Jahe zu bezahlen, beginnend vom Datum der Einreichung der Warenzeichenanmeldung. Die Erneuerungsgebühren für die ersten 10 Jahre sind anlässlich der Anerkennung des Warenzeichens zu entrichten:
Erneuerungsgebühren für Warenzeichen können frühestens sechs Monate vor Fälligkeit einbezahlt werden.
Nachträgliche Einzahlung: 9 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 25% für die erste 3 Monate und um 100% für die anschliessenden 6 Monate.
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| MODELLE |
Eine Vollmacht ist für die Einzahlung von Jahresgebühren für Modelle erforderlich.
Seit dem 1. Januar 2004 geniessen Modelle 25 Jahre Schutz, gerechnet ab Einreichung der Anmeldung.
Die Gebühren für das 1. bis 5. Jahr sind anlässlich der Anerkennung des Modells zu entrichten, während die nachfolgenden Jahresgebühren jährlich zu bezahlen sind.
Nachträgliche Einzahlung: 9 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 25% für die erste 3 Monate und um 100% für die anschliessenden 6 Monate.
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