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Im Blickpunkt
Am 1. Juli 2006 änderte das slowenische Patentamt die amtlichen Gebühren.

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Bulgaria
Capital: Sofia
Geographic coordinates:
42° 41' N 23° 19' E
Population: 7,726,000
Area: 110,912 sq km
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Bulgarien

JAHRESGEBÜHREN FÜR PATENTE
Eine Vollmacht ist für die Einzahlung von Jahresgebühren erforderlich.
Die Jahresgebühren für die ersten 3 Jahre werden zusammen bezahlt. Die restlichen Jahresgebühren sind jährlich zu entrichten, gerechnet ab Datum der Einreichung der Anmeldung.
Für PCT-Anmeldungen, deren nationale Phase in Bulgarien eingeleitet wurde, ist das Anmeldedatum der PCT-Anmeldung ausschlaggebend und die Jahresgebühren werden ab diesem Datum kalkuliert, sind jedoch ab Einreichung der Anmeldung beim bulgarischen Patentamt zu bezahlen.
Patente geniessen 20 Jahre Schutz, gerechnet ab Einreichung der Anmeldung.
Jahresgebühren für Patente können frühestens drei Monate vor Fälligkeit einbezahlt werden.
Nachträgliche Einzahlung: 6 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 50%.

WARENZEICHEN
Eine Vollmacht ist für die Erneuerung von Warenzeichen erforderlich.
Erneuerungsgebühren sind alle 10 Jahe zu bezahlen, beginnend vom Datum der Einreichung der Warenzeichenanmeldung. Die Erneuerungsgebühren für die ersten 10 Jahre sind anlässlich der Anerkennung des Warenzeichens zu entrichten:
Erneuerungsgebühren für Warenzeichen können frühestens sechs Monate vor Fälligkeit einbezahlt werden.
Nachträgliche Einzahlung: 6 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 50%.

MODELLE

Eine Vollmacht ist für die Einzahlung von Jahresgebühren für Modelle erforderlich.
Modelle geniessen 25 Jahre Schutz, gerechnet ab Einreichung der Anmeldung.
Die Gebühren für das 1. bis 5. Jahr sind anlässlich der Anerkennung des Modells zu entrichten, während die nachfolgenden Jahresgebühren jährlich zu bezahlen sind.
Der Name des Erfinders muss bei jeder Jahresgebühreneinzahlung angegeben werden.
Jahresgebühren für Modelle können frühestens drei Monate vor Fälligkeit einbezahlt werden.
Nachträgliche Einzahlung: 6 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 50%.

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