Eine Vollmacht ist für die Einzahlung von Jahresgebühren für Modelle erforderlich.
Modelle geniessen 25 Jahre Schutz, gerechnet ab Einreichung der Anmeldung.
Die Gebühren für das 1. bis 5. Jahr sind anlässlich der Anerkennung des Modells zu entrichten, während die nachfolgenden Jahresgebühren jährlich zu bezahlen sind.
Der Name des Erfinders muss bei jeder Jahresgebühreneinzahlung angegeben werden.
Jahresgebühren für Modelle können frühestens drei Monate vor Fälligkeit einbezahlt werden.
Nachträgliche Einzahlung: 6 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 50%. |