Eine Vollmacht ist für die Einzahlung von Jahresgebühren erforderlich.
Jahresgebühren sind ab dem 3. Jahr fällig, gerechnet ab Datum der Einreichung der Anmeldung in Kroatien und sind im voraus zu bezahlen.
Für PCT-Anmeldungen, deren nationale Phase in Bosnien & Herzegovina eingeleitet wurde, ist das Anmeldedatum der PCT-Anmeldung ausschlaggebend und die Jahresgebühren werden ab diesem Datum kalkuliert, sind jedoch ab Einreichung der Anmeldung beim Patentamt von Bosnien & Herzegovina zu bezahlen.
Patente geniessen 20 Jahre Schutz, gerechnet ab Einreichung der Anmeldung.
Jahresgebühren für Patente können frühestens drei Monate vor Fälligkeit einbezahlt werden.
Nachträgliche Einzahlung: 9 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 25% für die erste 3 Monate und um 100% für die anschliessenden 6 Monate.
|