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Im Blickpunkt
Am 1. Juli 2006 änderte das slowenische Patentamt die amtlichen Gebühren.

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Bosnia and Herzegovina
Capital: Sarajevo
Geographic coordinates:
43° 52' N 18° 25' E
Population: 4,498,976
Area: 51,197 sq km
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Bosnia and Herzegovina

JAHRESGEBÜHREN FÜR PATENTE

Eine Vollmacht ist für die Einzahlung von Jahresgebühren erforderlich.
Jahresgebühren sind ab dem 3. Jahr fällig, gerechnet ab Datum der Einreichung der Anmeldung in Kroatien und sind im voraus zu bezahlen.
Für PCT-Anmeldungen, deren nationale Phase in Bosnien & Herzegovina eingeleitet wurde, ist das Anmeldedatum der PCT-Anmeldung ausschlaggebend und die Jahresgebühren werden ab diesem Datum kalkuliert, sind jedoch ab Einreichung der Anmeldung beim Patentamt von Bosnien & Herzegovina zu bezahlen.
Patente geniessen 20 Jahre Schutz, gerechnet ab Einreichung der Anmeldung.
Jahresgebühren für Patente können frühestens drei Monate vor Fälligkeit einbezahlt werden.

Nachträgliche Einzahlung: 9 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 25% für die erste 3 Monate und um 100% für die anschliessenden 6 Monate.


WARENZEICHEN

Eine Vollmacht ist für die Erneuerung von Warenzeichen erforderlich.
Erneuerungsgebühren sind alle 10 Jahe zu bezahlen, beginnend vom Datum der Einreichung der Warenzeichenanmeldung. Die Erneuerungsgebühren für die ersten 10 Jahre sind anlässlich der Anerkennung des Warenzeichens zu entrichten.
Nachträgliche Einzahlung: 9 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 25% für die erste 3 Monate und um 100% für die anschliessenden 6 Monate.


MODELLE

Eine Vollmacht ist für die Einzahlung von Jahresgebühren für Modelle erforderlich.
Modelle geniessen 10 Jahre Schutz, gerechnet ab Einreichung der Anmeldung. Die Jahresgebühren für 10 Jahre sind anlässlich der Anerkennung des Warenzeichens zu entrichten.

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