Eine Vollmacht ist für die Einzahlung von Jahresgebühren für Modelle nicht erforderlich.
Modelle geniessen 15 Jahre Schutz, gerechnet ab Einreichung der Anmeldung.
Die Gebühren für das 1. bis 5. Jahr sind anlässlich der Anerkennung des Modells zu entrichten.
Die weiteren Jahresgebühren sind im Fünfjahresintervall zu entrichten.
Nachträgliche Einzahlung: 6 Monate mit Erhöhung der amtlichen Gebühr um 50%. |